Bis zum 14.02.2021, finden keinerlei Präsenzunterrichte statt. Dies gilt auch für alle Unterrichte in KITAS und teilweise auch für die Schulkooperationen. Es wird versucht, möglichst viele der Unterrichte online anzubieten. Die Lehrkraft nimmt dazu Kontakt mit den Schülerinnen und Schüler bzw. den Eltern auf.
Hinweise zu den Gebühren finden Sie unten.
Bitte beachten Sie die Änderung bei den beweglichen Ferientagen!
Musikschulgebühren:
Wir sind eine von wenigen Musikschulen in Deutschland, die stundengenau abrechnen. Das bedeutet für Sie, dass wir nur Gebühren für Unterrichtstermine, die wir anbieten können, erheben.
Alle Unterrichtstermine, die aufgrund der Corona-Pandemie ausfallen, also nicht von uns angeboten werden können, werden wir Ihnen natürlich erstatten bzw. nicht berechnen.
Falls Sie mit der Lehrkraft Ihres Kindes Online-Unterricht vereinbart haben, werden die Gebühren ganz normal berechnet.
Bitte zahlen Sie die Beträge des aktuellen Gebührenbescheides fristgerecht zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Sie erhalten Anfang des Jahres einen geänderten Gebührenbescheid.
Wichtig:
Bitte kürzen Sie nicht selbstständig die Gebühren zu den jeweiligen Fälligkeitsterminen. Dies führt dann nur dazu, dass ein automatisches und kostenpflichtiges Mahnverfahren in Gang gesetzt wird.
Es ist sichergestellt, dass evtl. Überzahlungen auf jeden Fall berücksichtig werden und Sie insgesamt keine höheren Gebühren zahlen.
Online Unterrichte:
Online-Unterrichte werden folgendermaßen abgerechnet:
Einzelunterrichte:
Ein online erteilter Einzelunterricht wird mit den entsprechenden Einzelunterrichtsgebühren
abgerechnet.
Gruppenunterrichte:
Fall 1: Die komplette Gruppe kann unterrichtet werden. Der Unterricht wird allen teilnehmenden Schüler/innen zu den regulären Gruppenunterrichtsgebühren berechnet.
Fall 2: Sollte ein Unterricht nicht für eine komplette Gruppe möglich sein, wird der Unterricht auch lediglich den teilnehmenden Schüler/innen zu den regulären Gruppenunterrichtsgebühren berechnet.
Fall 3: Werden Gruppen in Einzelunterrichte aufgeteilt, liegt die anteilige Unterrichtszeit immer etwas höher, als die Zeit, die sich aus der mathematischen Teilung der regulären Gruppenunterrichtszeit ergibt. (Bei einer 3er Gruppe, die regulär 45 Minuten Gruppenunterricht erhält, würde jede/r Schüler/in der Gruppe bspw. 20 Minuten Einzelunterricht erhalten.) Der Unterricht wird den teilnehmenden Schülern/Schülerinnen zu den regulären Gruppenunterrichtsgebühren berechnet.
In allen Fällen wird also immer nur die Gebühr der eigentlichen Gruppengröße abgerechnet.
Ihnen entstehen also keinesfalls höhere Gebühren, als die regulären Gruppenunterrichtsgebühren.
Covid19-KODEX der Musikschulen im Landesverband der Musikschulen in NRW
Unsere gesellschaftliche Verantwortung während der Pandemie